Tarifbrowser für Tarif 510

  1  Allgemeines
 

  1. Die Ernährungsberaterin ist im Rahmen der ärztlichen Verordnung, der gesetzlichen Bestimmungen und ihres Fachwissens frei in der Wahl ihrer Beratungs- und Behandlungsmethoden. Gestützt darauf wählt sie die Therapie nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Zweckmässigkeit aus.

  2. Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen. Pro Therapiesitzung kann nur eine Sitzungspauschale (Ziffern 7811, 7812, 7813, 7814l) verrechnet werden.

  3.